Hafenordnung

    Hafenordnung des Motorbootvereins Höxter e. V. / Weser

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Motorbootvereins Höxter e. V. wird zu dem vereinseigenen Gelände mit Vereinshaus und Steganlage eine Hafen- und Stegordnung erlassen.

Die bisherige Stegordnung vom 07. Mai 2005 verliert mit Erscheinen / Genehmigung der neuen Hafenordnung ihre Gültigkeit.

In Höxter / OT Corvey - Am Hafen, befindet sich das Vereinsgelände / Vereinshaus des                      MBV Höxter e. V.

Im Bereich des Hafenbeckens betreibt und unterhält der MBV Höxter auf einer, vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann.-Münden, angemieteten Wasserfläche eine Steganlage mit 26 Liegeplätzen.

Die Steganlage wurde in den Jahren 2010 - 2017 komplett überarbeitet und mit den notwendigen Einrichtungen (Ösen, Stromverteiler, Steglicht, Frischwasserzapfstellen und Schlauchhalterungen) ausgestattet.

Damit dürfen an der Steganlage ohne Zustimmung des Vorstandes keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

Dies gilt auch für alle anderen Vereinseinrichtungen.

Die Benutzung von Vereinseinrichtungen, sowie das Betreten und Befahren des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der MBV Höxter ist von jeglicher Haftung befreit.

Behördliche Auflagen sind zu beachten und einzuhalten.

Die Vereinsanlagen und Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln.

Fahrlässig verursachte Schäden sind zu ersetzen.

Soweit Einrichtungen / Anlagen der Schlüsselgewalt unterliegen, haben die Vereinsmitglieder dafür zu sorgen, dass Unbefugten der Zutritt verwehrt bleibt; das gilt insbesondere für das Vereinshaus und die Getränkebevorratung.

Wer als "Letzter" das Vereinshaus bzw. den Hafen verlässt, trägt die Verantwortung dafür, dass der Zugang zum Vereinshaus und zur Steganlage verschlossen wird.

Im Vereinshaus befindliche Einrichtungsgegenstände wie Geschirr, Besteck, Gläser usw. sind nach Gebrauch unverzüglich sauber und ordnungsgemäß an deren Platz zu verbringen.

Die Kücheneinrichtung dient jedem Vereinsmitglied.

Gastlieger bedürfen für die Benutzung der Vereinseinrichtungen der Erlaubnis durch den Hafenmeister  ( hier stehen, z. B. für Versorgungsfahrten in die Stadt,   zwei Fahrräder zur Verfügung ).

Bootsanhänger können ( auf eigene Gefahr ) auf dem Hafengelände ( nach Anweisung des Hafenmeisters ) abgestellt werden. Das gleiche gilt für Wohnwagen oder Wohnmobile, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Fahrzeuge nur gelegentlich und kurzfristig ( Wochenende ) geparkt werden dürfen und auch dann nur und insoweit, als es die Platzverhältnisse zulassen.

Im Hafenbecken darf nur mit der minimal möglichen Geschwindigkeit gefahren werden; jeglicher Wellenschlag ist zu vermeiden. Bootseigner, die dieser Anordnung zuwider handeln, haften für alle Schäden an Booten, deren Einrichtungen sowie der Steganlage in unbegrenzter Höhe.

Jegliche Verschmutzung der Hafenanlage, insbesondere des Hafenbeckens - ist zu unterlassen              ( hierzu zählen auch Reparaturen an Motoren, Getrieben und Hydraulikanlagen ).

Für die ordnungsgemäße Vertäuung der Boote ist unbedingt Sorge zu tragen. Es ist darauf zu achten, dass keine Teile des Bootes in die Stegfläche hineinragen.

Im Rahmen einer sparsamen Ressourcenbewirtschaftung sollte der Umgang mit Frischwasser am Steg sparsam erfolgen.

Zur Vermeidung von Brand- und Umweltschäden ist das Betanken der Boote und der Umgang mit Ölen und sonstigen Schmierstoffen auf der Steganlage und im Hafenbereich mit entsprechenden Hilfsmitteln und besonderer Sorgfalt vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Schadenfall oder bei Regressansprüchen jeder Liegeplatzinhaber über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen sollte.

Der Sportboothafen dient satzungsgemäß der Erfüllung wassersportlicher Zwecke. Der gewerbsmäßige Wassersporthandel ( Ankauf / Verkauf sowie die Besichtigung von Booten aus diesem Grund ) ist nicht erlaubt.

Gebührenordnung für Gastlieger:   siehe Anlage

Gastlieger, die sich für die gesamte Saison angemeldet haben, entrichten einen Pauschalbetrag in Höhe von 320,00 €.

Bei Abwesenheit des Hafenmeisters oder des Abwesenheitsvertreters wird die Gastliegegebühr von anwesenden Vereinsmitgliedern kassiert und im Quittungsblock dokumentiert. Der gast erhält eine Durchschrift des Beleges.

Die von Mitgliedern nicht genutzten Liegeplätze sind dem Hafenmeister rechtzeitig bekannt zu geben. Dies gilt auch für Zeiten kürzerer Abwesenheit ( Urlaub usw. ).

Die auf dem Vereinsgelände aufgestellten Abfallbehälter sind den Gastliegern vorbehalten.

Vereinsmitglieder entsorgen ihren Abfall über ihre Hausmüllentsorgung.

Um die Vereinsanlage in Ordnung zu halten und diese vor Schäden zu bewahren, ist jeder Hafenbenutzer verpflichtet, die Hafenordnung einzuhalten und den Anordnungen des Hafenmeisters Folge zu leisten.

                               Vorliegende "Hafenordnung" wurde in der Jahreshauptversammlung

                                                  am 13. April 2018 vorgelesen und beschlossen

 

Höxter, den 13.04.2018

 

Neuer Vorstand 29.10.2021

 

1. Vorsitzender   Jochen Bollmann    

 

2.Vorsitzender  Detlef Beverungen 

 

Schatzmeister  Andreas Eberhardt

 

Schriftführer    Dierk Haberhausen

 

Beisitzer    Peter Altmiks

                                                                 

Hafenmeister  Ulrich Jöhren

 

                                                                                                                                                      Ausgabe: 04 / 2018

 

Stegordnung

     Stegordnung des Motorbootvereins Höxter e. V. / Weser

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Motorbootvereins Höxter e. V. wird zu dem vereinseigenen Steg eine Stegordnung erlassen.

Die bisherige Stegordnung vom 22. April 2003 verliert mit Erscheinen / Genehmigung der neuen Stegordnung ihre Gültigkeit.

Im Bereich des Hafenbeckens Höxter - Corvey betreibt und unterhält der MBV Höxter e. V. auf einer vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann.-Münden, angemieteten Wasserfläche eine Steganlage mit 26 Liegeplätzen.

Die Steganlage wurde in den Jahren 2010 - 2017 komplett überarbeitet und mit den notwendigen Einrichtungen ( Ösen, Stromverteiler, Frischwasserzapfstellen und Schlauchhalterungen ) ausgestattet.

Damit sind eigenmächtige bauliche Veränderungen nicht mehr zulässig!

Sollten darüber hinaus Änderungswünsche bestehen / notwendig werden, sind diese mit dem Hafenmeister abzustimmen.

Jedes aktive Mitglied hat Anrecht auf einen Liegeplatz für sein Boot.

Die Zuordnung der Liegeplätze nimmt der Hafenmeister vor.

Berechtigte Wünsche und Interessen der einzelnen Mitglieder werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Die Verteilung der nicht genutzten bzw. nicht belegten Liegeplätze obliegt dem Hafenmeister.

Diese Plätze vermietet der Verein an Gastlieger.

 

Gebührenordnung für Gastlieger:   siehe Anlage

 

Gastlieger, die sich für die gesamte Saison angemeldet haben, entrichten einen Pauschalbetrag in Höhe von   320,00 €   

Bei Abwesenheit des Hafenmeisters oder des Anwesenheitsvertreters wird die Gastliegegebühr von anwesenden Vereinsmitgliedern kassiert und im Quittungsblock dokumentiert.

Der Gast erhält eine Durchschrift des Beleges.

Die von Mitgliedern nicht genutzten Liegeplätze sind dem Hafenmeister bekannt zu geben.

Dies gilt ebenfalls für Zeiten kürzerer Abwesenheit ( Urlaub usw. )

 

Im Rahmen einer sparsamen Ressourcenbewirtschaftung sollte der Umgang mit Frischwasser am Steg sparsam erfolgen.

 

Zur Vermeidung von Brand - und Umweltschäden ist das Betanken der Boote und der Umgang mit Ölen und sonstigen Schmierstoffen auf der Steganlage und im Hafenbereich mit entsprechenden Hilfsmitteln und besonderer Sorgfalt vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass im Schadenfall oder bei Regressansprüchen jeder Liegeplatzinhaber über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen sollte!

Vereinsmitglieder entsorgen ihren Abfall bitte über ihre Hausmüllentsorgung.

 

 Vorliegende "Stegordnung" wurde in der Jahreshauptversammlung  am 13. April 2018 vorgelesen und beschlossen.

 

Höxter, den 13.04.2018

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         Für den Vorstand:                 ( Bollmann )